Abo & Karten // Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragspartner beim Karten- und Abonnementverkauf sind die Stuttgarter Philharmoniker (Kulturamt, Landeshauptstadt Stuttgart), soweit sie als Veranstalter auftreten. Dies gilt auch dann, wenn der Kartenverkauf durch Dritte erfolgt.
Abonnements
Die Bedingungen zum Abonnement anerkennt der Abonnent mit seiner Unterschrift beim Abschluss des Abonnementvertrages.
Zahlungsweise
Für das Abonnement ist eine bargeldlose Zahlung auf das in der Zahlungsaufforderung angegebene Konto möglich. Andernfalls ist im Wege des Einzugsverfahrens zu bezahlen. Die Kontobelastung erfolgt zum 1. November des jeweiligen Jahres.
Maßgeblich ist die jeweils aktuelle von den Stuttgarter Philharmonikern veröffentlichte Preisliste.
Kartenversand
Der Versand der Abonnementkarten für die bevorstehende Spielzeit erfolgt rechtzeitig.
Geschenk-, Wunsch- und Jugendabos werden mit Beginn des Einzelkartenverkaufs am 1.September des jeweiligen Jahres bearbeitet und versendet.
Umtausch und Rücknahme
Änderungen des Programms sowie Umbesetzungen sind nicht beabsichtigt, bleiben aber vorbehalten und begründen kein Umtausch- oder Rücknahmerecht der Abonnementkarten. Nicht besuchte Konzerte können nicht rückvergütet werden.
In begründeten Fällen können Abonnementkarten gegen einen Gutschein oder ein anderes Abonnement-Konzert getauscht werden. Differenzbeträge werden nicht ausgezahlt. Beim Tausch in eine höhere Preiskategorie kann die Karte nur gegen Zahlung des Aufpreises erworben werden.
Tauschgutscheine können in der aktuellen Spielzeit und bis zum Ende der darauffolgenden Spielzeit eingelöst werden. Eine Verlängerung ist nicht möglich.
Ausgenommen davon sind Geschenk-, Wunsch- und Jugendabos.
Erneuerung bzw. Kündigung / Abonnementlaufzeit
Die Abonnementverträge verlängern sich jeweils stillschweigend um eine weitere Spielzeit, wenn sie nicht bis zum 30. Juni der laufenden Spielzeit gekündigt werden. Geschenk-, Wunsch- und Jugendabos werden für eine Spielzeit abgeschlossen und bedürfen keiner Kündigung.
Übertragbarkeit
Abonnementkarten können an dritte Personen im Namen der Abonnenten übertragen werden. Ausgenommen davon sind Geschenk-, Wunsch- und Jugendabos.
Ermäßigungen für Schwerbehinderte
Schwerbehinderte ab 50% erhalten gegen Vorlage des Schwerbehinderten-Ausweises eine Ermäßigung auf den Einzelkartenpreis, welche für die jeweilige Veranstaltung hinterlegt ist.
Sofern eine Begleitperson erforderlich ist (Eintrag im Schwerbehinderten-Ausweis) wird auch dieser Person eine Ermäßigung in gleicher Höhe gewährt.
Schwerbehinderte ab 80% bekommen freien Eintritt und die Begleitperson eine Ermäßigung auf den Einzelkartenpreis, welche für die jeweilige Veranstaltung hinterlegt ist.
Geschenkgutscheine
Können zu den normalen Geschäftszeiten und Bedingungen erworben werden. Diese haben eine Gültigkeit von 3 Jahren. Die Frist beginnt am 31.12. des Jahres, in dem der Geschenkgutschein erworben wird.
Änderung von Name, Anschrift, Bankverbindung
Der Abonnent ist verpflichtet, Änderungen des Namens, seiner Anschrift und seiner Bankverbindung unverzüglich dem Abonnementbüro schriftlich mitzuteilen.
Verlust von Abonnementkarten
Verliert ein Abonnent eine Eintrittskarte, kann ihm eine Ersatzkarte ausgestellt werden.
Einführungsveranstaltungen
Die Einführungsveranstaltungen in die Programme der Abonnementkonzerte sind für Abonnenten und Inhabern von Konzertkarten frei zugänglich.
Hausrecht
Besuchern kann der Zutritt verweigert werden, wenn begründeter Anlass zu der Annahme besteht, dass sie die Veranstaltung stören oder andere Besucher belästigen. Der Zutritt kann weiter verhindert werden, wenn der Besucher gegen die Geschäftsbedingungen verstoßen hat. Personen, die den Kartenverkauf behindern, stören oder das Publikum belästigen, können aus dem Haus gewiesen werden. Besucher können aus der laufenden Veranstaltung gewiesen werden, wenn sie diese stören, andere Personen belästigen oder einen Platz eingenommen haben, für den sie keine gültige Eintrittskarte vorweisen können.
Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.
Bild- und Tonaufzeichnungen während der Konzerte sind untersagt. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung der Intendanz. Mobiltelefone, Uhren mit Signalton u.ä. sind vor dem Konzert auszuschalten.